Kinderrechte sind Menschenrecht

23. November 2019

Kinder haben Rechte. Diese Botschaft ist glücklicherweise in unseren Breiten nicht (ganz) neu. Das Bild des Kindes hat sich in den letzten Generationen gegenüber früher deutlich verändert und dennoch: wer kennt alle 54 Artikel genau, oder auch nur die ersten 41, die die Rechte der Kinder betreffen? Na, eben. 
Zeit also, dem Thema ein paar Zeilen zu widmen, besonders, weil die UNICEF diese Woche (am 20. November) das 30jährige Jubiläum der Kinderrechtskonvention feierte. Und immer noch feiern, glaub ich. 

Und, weil Eltern heutzutage diese Rechte auch manchmal missverstehen und mit Dingen verwechseln, die uns die Wohlstands- und Konsumgesellschaft uns vorgibt. Das erkenne ich vor allem, wenn in Beratungen oder Workshops Eltern davon sprechen, was sie meinen, ihren Kindern “bieten” zu müssen. Ich greife also ein paar Recht heraus und beschreibe, was ich mir dazu denke: was sie sind und was sie NICHT sind.

Recht auf Wohlergehen

Wir Eltern haben dafür zu sorgen, dass es den Kindern gut geht, dass wir ihre Interessen berücksichtigen, Kinder ihren Willen haben dürfen und wir auf ihre Bedürfnisse achten. Wohlergehen hat nichts mit Wohlstand zu tun und bedeutet daher nicht ein Recht auf Urlaub in einem sündteuren Kinderhotel, das neueste Eiskönigin-2-Glitzer-Leiberl oder massenweise lärmendes Plastikspielzeug, das sie in der Werbung zu sehen bekommen.

Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

Kinder brauchen das Spiel, sie brauchen altersgemäße aktive Erholung und die Möglichkeit zur freien Teilnahme an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten – die Vertragsstaaten verpflichten sich übrigens dazu, diese Dinge bereitzustellen. 
Was damit nicht gemeint ist, ist, dass Kinder dauernd zwangsbespaßt werden müssen, dass die Eltern ihre Entertainer sein sollen und gefühlt jede Minute des Tages mit “sinnvollen” Freizeitaktivitäten gefüllt sein müssen. Es braucht sinnlose Zeit und sinnloses Tun. Das, was wir Erwachsene oft schon verlernt haben oder uns mühsam wieder antrainieren.

Recht auf Zugang zu Informationen & Medien

Kinder wachsen in unserer Kultur mit Massenmedien auf, sie haben auch das Recht auf Zugang zu Informationen und es soll gewährleistet sein, dass sie unterschiedliche, vielfältige, nationale und internationale Inhalte erfahren können.

Das heißt nicht, dass wir unseren Kindern unbegrenzte Nutzung von (digitalen) Medien erlauben sollen, und sie dort ganz sich selbst überlassen. Sie brauchen vielmehr unsere Hilfe bei der Orientierung und Unterstützung bei der Nutzung, sie brauchen unser Interesse für das, was sie dort sehen und hören und Gespräche, um diese Dinge zu verarbeiten. Und (ein ganz persönlicher Grundsatz): Kinder brauchen BÜCHER – auch die gehören zu Medien und sorgen beim (VOR-)Lesen nicht nur für sprachliche Bildung und Entwicklung, sondern auch Beziehung.

Recht auf eigene Meinung & Gleichberechtigung

Kinder – sie werden in Artikel 1 als Menschen bis 18 Jahre beschrieben – dürfen eine eigene Meinung haben, diese auch ausdrücken und weitergeben, vorausgesetzt, sie halten sich an die Gesetze. Dazu gehört auch die Freiheit der Gedanken.

Das bedeutet nicht, wenn ein Kind der Meinung ist, drei mal täglich Fast Food zu essen sei gesund, dass wir nach dieser Meinung handeln müssen. Wir können es, doch das Wichtigste ist, dem Kind diese Meinung zuzugestehen und zu sagen: “Aha, du findest also, das ist so. Du darfst deine Meinung haben.” Das entbindet uns Eltern nicht von der Verantwortung auf die Gesundheit unserer Kinder zu achten und für eine gute Ernährung zu sorgen.

Recht auf Schutz

Das Recht auf Schutz geht in viele Richtungen: Schutz vor Diskriminierung, vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung oder sexuellem Missbrauch. Die Kinder vor diesen Dingen zu schützen, ist nicht nur für uns Eltern zwingend notwendig, sondern eben auch für die Vertragsstaaten.

Dass Kinder aber unter dem Deckmantel “Sicherheit” von den Eltern aus oft viele Dinge nicht tun dürfen (Wer klettert noch auf Bäume?), mit dem Auto täglich bis in die Garderobe der jeweiligen Betreuungs- oder Bildungseinrichtung chauffiert werden und überbehütet und überwacht aufwachsen, ist fatal. Wir nehmen ihnen dadurch wichtige Gelegenheiten zu lernen, sich zu beweisen. Wir sollten ihnen wieder mehr zutrauen, zumuten und sie statt zu “bewahren” lieber “bewähren” lassen, wie Gerald Koller sagt.

Recht auf Privatsphäre und gewaltfreie Erziehung

Kinder brauchen (fast) von Anfang an erwachsenenfreie Räume. Sie brauchen Möglichkeiten zum Rückzug und zur Entfaltung. Sie brauchen – was gewaltfreie Erziehung angeht – nicht nur das Verzichten auf körperliche Gewalt, sondern auch auf psychische Gewalt. Und da haben wir noch einen langen Weg vor uns. Dass ein Klaps wohin-auch-immer ein NO-GO ist, brauchen wir hier hoffentlich nicht zu besprechen. Doch auch das Beschimpfen, Bestechen, Bedrohen sind gewaltsame Handlungen und gehören nicht an Kindern ausgelebt – egal ob zuhause, in Kindergarten, Schule oder Lehrstelle. 

Recht auf Leben

Kinder haben ein angeborenes Recht auf Leben, darauf sich zu entwickeln und zu überleben. Wir dürfen verstehen, dass sie ihr eigenes Leben entfalten möchten, es aus eigener Kraft gestalten und wir sollten ihnen dieses – natürlich altersgemäß und verantwortungsvoll – ermöglichen.
Dass das oft auch schmerzhaft für uns Eltern sein kann liegt auf der Hand. Denn Kinder sind oftmals ganz anders als wir selbst, mögen andere Dinge gern, sind individuelle Persönlichkeiten und was uns von uns selbst nicht so vertraut ist, macht schon mal unsicher.

Es ist eine Reise, auf der wir Eltern sie begleiten dürfen. Eine intensive Reise, bei der Pannen vorprogrammiert sind, so wie Verzögerungenfalsche Navigation und Aufenthalten in dürren, wenig fruchtbaren Landstrichen.

Denken wir allerdings immer daran: wir hier sind privilegiert. 

Andernorts (und öfter als uns gefällt, auch hier) werden Kinder immer noch missachtet, zwangsverheiratet, geschlagen, unterdrückt, misshandelt, ausgebeutet und vernachlässigt.

Es gibt noch viel zu tun. Gut, dass es die Kinderrechte gibt, die uns dafür ein Leitfaden sein können!

Kerstin Bamminger

Hallo, ich bin Kerstin Bamminger und ich unterstütze Menschen dabei, lebendige Beziehungen zu gestalten. Tiefgründig, bedeutungsvoll und auf Augenhöhe. Hol dir hier am Blog gern Tipps und Tricks, wie das gelingen kann und lass mir gern einen Kommentar da, wenn dir etwas gefallen hat! Viel Freude beim Lesen!

23. November 2019

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